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Zitat von svrb0815
Jau, aber muss so ne Quatschmeldung vom Staffelleiter genehmigt werden? Da muss es doch ungefähr 100 Paragrafen geben, die dagegen sprechen...?
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Der Klassenleiter muss natürlich die Mannschaftsaufstellungen genehmigen.
Ich, an seiner Stelle würde einen Nachweis verlangen, ob die 2 genannten Spieler auch die geforderte Spielstärke für die Klasse haben oder hatten.
Aber Vorsicht nicht das er bei Ablehnung eine zivilrechtliche Klage am Hals hat.
