Zitat:
Zitat von Schupfkönig
Ich frage mich grad ob er damit nicht auch unabsschiebbar geworden ist.
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Keine Ahnung. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, dass ausländische Straftäter ihre Strafe im Heimatland absitzen können. Weiß aber nicht, was für Bedingungen daran geknüpft sind.
Eine Abschiebung (bzw. Ausweisung) nach Verbüßung der Strafe ist aber durchaus möglich, soweit ich weiß.
Was mich aber ein wenig verstört, ist die Tatsache, dass er Flüchtling ist (also angeblich vor irgendwas im Irak geflüchtet ist) und dann aber nach der Tat in den Irak zurückgekehrt ist.
Neben der Tat selbst ist sowas natürlich Wasser auf die Mühlen sämtlicher "Flüchtlingsgegner".