Zitat:
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Zitat von OSR
Es gilt das "Recht am Bild". Das heißt, dass nur nach vorheriger Einverständniserklärung des Abgebildeten von diesem Fotos/Videos gemacht werden dürfen.
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Nein, stimmt nicht. Das Recht am Bild sagt etwas über Veröffentlichung aus. Und darum ging es ja nicht in der Frage. Fotos und Videos machen darf ich erstmal (ziemlich) uneingeschränkt von allem und jedem (Ausnahmen mal aussen vor). Ob ich es veröffentlichen darf, ist eine andere Frage.
D.h. Videos vom Meisterschaftsspiel:
Ja, erlaubt, sofern es der Hausherr (Heimverein bzw. Hausmeister, o.ä.) nicht verbietet.
Veröffentlichen der Videos: ganz andere Frage!