Die Besagte Regelung verfolgt zwei Zwecke:
1. Die Seiten (idR Beläge) müssen unterschiedliche Farben haben.
2. Sofern nur eine Seite beklebt ist (manche Penholderspieler) muss die andere Seite schwarz gefärbt/angemalt werden.
geregelt wird damit auch:
1. roter Belag muss leuchtend rot sein.
2. Beläge/angemalte Seiten müssen matt sein dh nicht glänzend oder spielgelnd oder irritierend
Du darfst Dich nicht an dem Wort "leuchtend" stören. Das Wort ist allerdings missverständlich... Man könnte ja auch darauf kommen, dass der Belag leuchtend iS von luminiszierend sein könnte
Leuchtend beschreibt die Farbintensität (ungetrübt) und nicht etwa den Glanz, somit auch kein Gegensatz.