
05.08.2019, 07:30
|
|
Aufrechtspieler
Foren-Stammgast 4000
|
|
Registriert seit: 03.12.2004
Ort: München
Alter: 56
Beiträge: 4.750
|
|
|
AW: Nicht gemeldeter Spieler für anderen Verein direkt Spielberechtigt ?
WO B7:
Zitat:
Abweichend davon ist ein sofortiger Wechsel einer Spielberechtigung zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung
- diese Spielberechtigung mindestens ein Jahr erloschen ist, oder
- diese Spielberechtigung noch nicht mindestens ein Jahr lang erloschen ist, der Spieler aber nicht mehr in der Mannschaftsmeldung seines bisherigen Vereins (auf der Grundlage der entsprechenden Spielberechtigung) enthalten ist und sein letzter Einsatz im Mannschaftsspielbetrieb länger als ein Jahr zurückliegt, oder
- diese Spielberechtigung gegen den Willen des Spielers noch nicht erloschen ist, dieser Sachverhalt vom bisherigen Verein gegenüber seinem Mitgliedsverband bestätigt wird und der letzte Einsatz des Spielers im Mannschaftsspielbetrieb (auf der Grundlage der entsprechenden Spielberechtigung) länger als ein Jahr zurückliegt.
|
|