Zitat:
|
Zitat von Schupfkönig
Ich habe hier mal eine Frage, die mir gestern so eingefallen ist.
|
Mal sehen...
Zitat:
|
Zitat von Schupfkönig
Folgende Situation:
Ein Spieler spielt mit einem glatten zugelassenen Langnoppenbelag
(Joola Fakir z.B).
Der Schiedrichter erkennt jedoch diesen Belag nicht an weil er meinetwegen so glänzt und lässt den Spieler nicht mit dem Belag spielen.
|
Schon da muss man etwas unterscheiden: Haben wir es mit einem geprüften SR zu tun bzw. ist ein geprüfter SR (z.B. als OSR) anwesend oder kommt diese Entscheidung von einem ungeprüften SR.
Zitat:
|
Zitat von Schupfkönig
Jedoch ist der Belag so vom Hersteller zugelassen und der Spieler hat ihn auch genau so gekauft (original verpackt) damit im Recht.
|
Die Beläge werden nicht vom Hersteller

sondern von der ITTF geprüft und zugelassen. Natürlich wird nicht jeder einzelne Belag, den der Hersteller produziert geprüft. Das bedeutet, dass trotz der Zulassung der ITTF (die sich natürlich auf einzelne Beläge der Serie stützt) einige Beläge aufgrund von veränderten Eigenschaften nicht zulässig sein können.
Ein anderes Beispiel dazu wäre z.B. folgendes: Du kaufst dir beim Händler deines Vertrauens einen neuen, originalverpackten max-Belag, der also relativ genau 4 mm dick sein sollte. Dieser Belag steht natürlich auf der Zulassungsliste der ITTF. Aus irgendwelchen technischen Gründen ist dieser Belag aber leider messbar dicker als 4 mm.
Obwohl der Belag auf der Zulassungsliste steht und du nichts "böses" damit gemacht hast (Mikrowelle etc.

, s.o.) darfst du damit nicht spielen.
Zitat:
|
Zitat von Schupfkönig
Wie muss sich der Spieler jetzt verhalten, muss er wie aufgefordert mit einer anderen Noppe spielen. Oder kann er seine Spiele mit dem Fakir bestreiten?
Dann würde am „grünen Tisch“ darüber entschieden werden ob die bestrittenen Spiele zählen, oder nicht.
|
Hier kommt jetzt die o.g. Unterscheidung ins Spiel:
Bei geprüften Schiedsrichtern wirst du mit Sicherheit den Belag / Schläger wechseln müssen. Der OSR trifft ja bzgl. der Zulässigkeit von Spielmaterial die Entscheidung (A 3.1.2.10). Da es hier zum Teil auch um Tatsachenentscheidungen geht ("Der Belag ist ... mm dick.", "Der Belag ist nicht matt.", ...) dürfte ein Protest auch keinen Erfolg haben.
Deutlich unklarer (wenigstens aus meiner Sicht) wird die Sache, wenn die SR ungeprüft sind - und daher auch kein geprüfter OSR zur Verfügung steht. Da hast du dann eigentlich die Wahl, ob du mit dem Belag trotzdem spielst (und einen Protest riskierst) oder eben nicht.
Ob der Protest (gegen deine Entscheidung trotzdem mit dem Belag zu spielen) erfolgreich verlaufen könnte kann ich nicht beurteilen.
Hoffe das war soweit alles korrekt und auch hilfreich.