Einzelnen Beitrag anzeigen
  #46  
Alt 26.08.2004, 14:06
Benutzerbild von mastermind777
mastermind777 mastermind777 ist offline
Der Noppenmagier
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 23.10.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 890
mastermind777 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie reagieren bei verbotenem Material?

Habe hier jetzt alle Beiträge durchgelesen, aber keine Antwort auf folgende Fragen gefunden (falls ich was überlesen habe, bitte kurzen Hinweis - Danke !):

Ich schaue mir im Mannschafts-Punktspiel vor dem Spiel (Einzel) den Schläger meines Gegners an und stelle fest, er ist nicht regelkonform. Ich sage nichts und spiele gegen ihn. NACH dem Einzel sage ich, der Schläger sei nicht zugelassen und schreibe nach dem Mannschaftsspiel den Protest auf den Protest. Geht das so ?

Ich dachte immer, ich müßte VOR dem Einzel den Gegner darauf hinweisen, und könne nur dann (nach dem Punktspiel) Protest einlegen, wenn er mit dem Schläger weiterspielt.

Nun habe ich nämlich gelesen, die Regelkonformität wird erst nach dem Spiel festgestellt. So wurde bei Olympia offenbar eine Spielerin disqualifiziert, weil nach dem Spiel festgestellt wurde, dass ihr Schläger mit verbotenem Kleber behandelt wurde. (Keine Ahnung wie das festgestellt wurde, aber bei unerlaubten Belägen wäre das ja tw. eindeutig nachweisbar).

Also: muss ich den Gegner VOR dem Spiel darauf hinweisen ? Oder kann ich erst spielen und dann reklamieren ? Und in welcher Regel steht das genau, ich habe in den Regeln A+B nichts gefunden. Evtl. Regelung durch die Landesverbände (EDB) ?
__________________
Holz: Stiga Defensiv Pro - SL Irbis 2,1 - Dawei 388D OX
Manchmal gewinne ich, manchmal verlieren die anderen.
Mit Zitat antworten