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Zitat von mastermind777
Ich schaue mir im Mannschafts-Punktspiel vor dem Spiel (Einzel) den Schläger meines Gegners an und stelle fest, er ist nicht regelkonform. Ich sage nichts und spiele gegen ihn. NACH dem Einzel sage ich, der Schläger sei nicht zugelassen und schreibe nach dem Mannschaftsspiel den Protest auf den Protest. Geht das so ?
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Nein, der Protest
muss vor Beginn des entsprechenden Spiels also deines Einzels eingelegt werden. Sonst ist er aus formalen Gründen unzulässig.
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Ich dachte immer, ich müßte VOR dem Einzel den Gegner darauf hinweisen, und könne nur dann (nach dem Punktspiel) Protest einlegen, wenn er mit dem Schläger weiterspielt.
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Du musst den Spieler vor dem Einzel mitteilen, dass Du sein Material nicht akzeptierst weil es nicht regelgerecht ist und - falls er es nicht wechselt - auch vor dem Einzel den Protest eintragen und vom MF unterschreiben lassen (bzw. der MF muss den Protest einlegen!)
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Nun habe ich nämlich gelesen, die Regelkonformität wird erst nach dem Spiel festgestellt. So wurde bei Olympia offenbar eine Spielerin disqualifiziert, weil nach dem Spiel festgestellt wurde, dass ihr Schläger mit verbotenem Kleber behandelt wurde. (Keine Ahnung wie das festgestellt wurde, aber bei unerlaubten Belägen wäre das ja tw. eindeutig nachweisbar).
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Das ist eine andere Sache. Die Spieler haben bei solchen Turnieren die Wahl ob sie Ihren Schläger vor dem Spiel testen lassen - dann müssen sie ihn frühzeitig abgeben und können u.U. davor sich nicht mit dem Schläger einspielen (der SR bringt den Schläger dann zur Box mit) - können aber bei Beanstandungen noch mit einem anderen Schläger antreten. Oder sie lassen ihm im Nachhinein testen, haben den Schläger also bis zum Spiel, aber gehen das Risiko einer Disqualifikation wegen des Materials ein.