Zitat:
Zitat von mithardemb
So sollte es sein, aber die Realität sieht anders aus. Aus der Religionsfreiheit ist ein "Supergrundrecht" geworden, das andere Rechte aussticht.
- Schächten ist in Deutschland grundsätzlich verboten - es sei denn die Religion schreibt das vor.
- Beschneidung ist in Deutschland grundsätzlich eine Körperverletzung - es sei denn die Religion schreibt das vor. Die Religionsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Betroffenen wird dabei zwar mit Füßen getreten, aber das stört keinen.
- Vielehe ist in Deutschland verboten - außer sie wurde im Ausland geschlossen. Dann wird sie hier anerkannt. Eine Einbürgerung hemmt sie nicht.
- Kinderehe sind in Deutschland verboten - der Bundesgerichtshof hält das für verfassungswidrig.
- Kleidervorschriften im Beruf. Kein Problem, es sei denn sie treffen auf andere religöse Vorstellungen.
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Also bei der Beschneidung gab es ja Umfragen, direkt nach dem Urteil 2012 und ein halbes Jahr später, und soweit ich mich erinnere, waren 70% gegen eine Freigabe der medizinisch grundlosen Beschneidung.
Es stört die Leute schon.
Und ich bin mir relativ sicher, dass das beim Schächten eher noch mehr sind, und es auch bei den anderen von dir genannten Sachen ähnliche Mehrheiten gibt.
Da kommt man dann aber schnell zur 'Diktatur der Mehrheit'.
Aber es ist halt einer der wenigen prominenten Fälle, wo einige gleicher sind als andere, auch vor dem Gesetz.