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AW: Ganina - Negrisoli
Für die Entscheidung ist der OSR zuständig (aber im Zweifel nicht der aus dem Internet :-), der sich an dieser Diskussion beteiligt). In Deutschland ist die Auslegung so, dass ein solches Tuch in der Fassung wie es Negrisoli trägt unzulässig ist. Rollt sie es als Stirnband zusammen ist es o.k.
International wurde es bislang von den OSR unterschiedlich praktiziert. Bei einem Pro-Tour-Turnier blieb es auf Rückfrage beim OSR unbeanstandet (ich glaube, es war Danish Open 2002) bei einem anderen (könnte German Open gewesen sein) wurde es beanstandet.
Ich bin der Meinung, dass es unzulässig ist, weil es bei der Spielkleidung nicht aufgezählt ist. Allerdings muss ich zugestehen, dass das für´s Stirnband auch gelten würde.
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