|
AW: 2 verschiedene Ballmarken beim Verbandsspiel
also bedeutet dies, wenn eine Mannschaft mit den Spielbedingungen nicht einverstanden ist, muss sie dies vor Beginn auf der Rückseite des Wettkampfberichtes dokumentieren und ein Kreuz bei Protest machen.
Handelt es sich aber um einen Grund, der nicht durch den Verein zu verantworten ist, wie: die Halle ist zu klein, das Licht nicht optimal, die Halle zu kalt oder zu warm... entscheiden die Schiedsgerichte im Sinne des "Volkssportcharakters" immer gegen solch einen Protest.
Auch wenn mitten im Spiel bemerkt wird, das die Netzfarben der beiden Netze verschieden sind (schwarz/grün), oder verschiedene Tische verwendet werden...
Hat die Mannschaft begonnen zu spielen, akzeptiert sie die gegebenen Bedingungen nach dem Einspielen, sie sind ja auch für alle gleich.
Keine Frage muss ein Ball ausgetauscht werden, sobald bemerkt wird, dass er nicht den Einspielbällen entspricht, nicht aber z.B. eine abweichende TT Platte, wenn sie später bemängelt wird.
Leider leider werden auch Einmischungen seitens der Schiedsgerichte vermieden, wenn es zu sehr unsportlichen Vorfällen wie Bedrohungen und Androhungen von Gewalt, Beleidigungen etc. kommt.
Keiner hat dem Mumm, gegen die Verrohung der Gesellschaft vorzugehen und Vorbildwirkung zu Fördern.
Da gilt meist die Regel: Aussage gegen Aussage, von den Entscheidern war keiner dabei.
|