Zitat:
Zitat von Schrottkopf
Wenn es nur immer so klar wäre, welches Land denn das Herkunftsland ist, wäre vermutlich vieles einfacher... erst am diesem Punkt kannst du nämlich wirklich von einer Frage des guten Willens sprechen!
Wie willst du denn mit einem Staat über die Rückführung diskutieren, wenn du keinerlei Nachweis darüber hast, dass die Person auch wirklich Bürger dieses Staates ist? Ob das jetzt mutwillig verschuldet ist oder tatsächlich einer chaotischen Fluchtsituation geschuldet ist, sei mal dahingestellt
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Das solltest du den Nieschreiber fragen, der sagt doch, dass es eine ungeregelte Zuwanderung nicht gibt.
Vielleicht bist du ihm ja nicht zu anstrengend.
Eine Lösung habe ich auch nicht, aber darum geht bei der Abklärung der Sachlage ja nicht.