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Alt 18.10.2019, 15:20
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AW: Schlägerhülle und Schutz vor Kälte

Also zwei Dinge:

1. Das ganze ist lachhaft. Ja ich weiß eine Physikalische Behandlung ist verboten. Darunter würde dann auch erwärmen fallen mit einer beheizten Schlägerhülle...aber natürlich auch abkühlen wäre verboten. Dann wäre der Transport im Kofferraum im Winter logischerweise auch verboten
Also ist nur noch Transport in auf 20 Grad temperierten Boxen erlaubt? Und wie kontrolliert das der OSR (den es ja auch immer gibt-haha) hat der ein Foodtermometer mit und guckt ob der Belag über oder unter der Raumtemperatur ist? Und wenn ja wie hoch ist die Toleranz???
Also ich hab noch nie erlebt oder gehört, dass die Belagtemperatur gemessen wird.

Also von daher würde ich dem ganzen gelassen entgegen sehen. Denn wer will dir wie beweisen, dass du damit den Belag nicht "nur" auf Hallentemperatur hältst um verbotener Abkühlung entgegen zu wirken.

Dann darf man theoretisch auch den Belag nicht mehr mit Wasser oder Alkohol reinigen. Ist dann ja auch eine chemische Behandlung.

2. Um trotzdem andere Lösungen als das Heizkissen zu nehmen...
a) Körperwärme wurde ja schon genannt. Man steckt ihn in den Hosenbund oder unter die Jacke. Entweder vor dem Spiel oder auch schon beim Transport im Auto muss der ja nicht in den kalten Kofferraum.
b) man nutzt vorhandene Heizungen
Zb im Auto auf die Warme Lüftung legen oder in der Umkleide auf den Heizkörper usw
c) Temperierte Thermoisolierte Behälter nutzen. Also schläger vorher erwärmen und dann in eine Schlägerhülle die mit Dämmmaterial ausgelegt ist. oder Schlägerkoffer zb
Oder eine kleine "Kühltasche" wo man dann vorgewärmte Körnerkissen oder dies knicktaschenwärmer drin hat.

Was davon jetzt wie legal ist kann man sicher diskutieren aber vermutlich weniger auffällig als wenn man in die Halle mit einer Heizdecke kommt und nach einer Steckdose fragt beim Auswärtsspiel. Und zu kontrollieren oder gar Protestreif zu bemängeln sicherlich kaum.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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