Zitat:
Zitat von Noppenzar
Richtig, aber man kann eine angebliche Herkunft ausschließen.
Und im Gegensatz zu Deutschland sind die betreffenden Länder zu mehr als 99% ethnisch homogen.
Also erzähl mir nicht den Quatsch, dass man da nicht nachforschen könnte.
Die NYT hat arabischstämmige Korrespondenten 2015 auf die Bahnhöfe geschickt und recht schnell einen Artikel publiziert, dass viele "Syrer" in Wahrheit aus dem Maghreb stammen.
Du würdest einen Sachsen auch in Hamburg erkennen...
Bei Verdacht einer Straftat ist das Recht auf Unversehrtheit schon eingeschränkt. Röntgen bei Verdacht auf Drogemschmuggel im Körper gibt es. Zwangsernährung bei Hungerstreik kann angeordnet werden, Blutabnahme ebenfalls.
Und da soll eine einfache Röntgenaufnahme bei Verdacht auf Vortäuschung falscher Tatsachen nicht möglich sein?
Auch bei Verdacht auf bestimmte Krankheiten kann Zwangsbehandlung angeordnet werden, z. B. bei offener Tuberkulose.
Illegale Einreise und Erschleichung von Sozialleistungen sind Straftaten.
Was glaubst du denn, was klassische Einwanderungsländer wie die USA, Kanada oder Australien mit dir machen, wenn du dort so aufschlägt, wie viele Asylanten es hier tun?
Du sitzt solange in der Zelle bis es geklärt ist und ohne Pass heißt es sofort Kehrtwende marsch.
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Der einzige, der hier Quatsch erzählt, bist du, werter Mitforist.
Selbst wenn die Länder ethnisch homogen WÄREN, kann man alleine dom DNA Profil nicht auf den Pass schließen. Von meinem DNA Profil kann niemand darauf schließen, ob ich einen deutschen, einen französischen, einen österreichischen oder einen schweizer Pass habe. Exakt gleich verhält es sich mit Syrern.
Zu dem Absatz über Röntgenuntersuchungen empfehle ich §83 StrlSchG. Die Röntgenaufnahme beim Verdacht auf Drogenschmuggel sind mit dem Paragrafen übrigens abgedeckt, da es hier sehr gute, medizinische Gründe gibt, die dem Schutz der schmuggelnden Person dienen, da man im Fall von Drogenpäckchen im Magen selbige schnellstmöglich entfernen muss, um ein platzen selbiger Päckchen mit (un)vorhersehbaren gesundheitlichen Konsequenzen für die schmuggelnde Person zu vermeiden.