Zitat:
Zitat von Gandalf446
Der einzige, der hier Quatsch erzählt, bist du, werter Mitforist.
Selbst wenn die Länder ethnisch homogen WÄREN, kann man alleine dom DNA Profil nicht auf den Pass schließen. Von meinem DNA Profil kann niemand darauf schließen, ob ich einen deutschen, einen französischen, einen österreichischen oder einen schweizer Pass habe. Exakt gleich verhält es sich mit Syrern.
Zu dem Absatz über Röntgenuntersuchungen empfehle ich §83 StrlSchG. Die Röntgenaufnahme beim Verdacht auf Drogenschmuggel sind mit dem Paragrafen übrigens abgedeckt, da es hier sehr gute, medizinische Gründe gibt, die dem Schutz der schmuggelnden Person dienen, da man im Fall von Drogenpäckchen im Magen selbige schnellstmöglich entfernen muss, um ein platzen selbiger Päckchen mit (un)vorhersehbaren gesundheitlichen Konsequenzen für die schmuggelnde Person zu vermeiden.
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Und wer bezahlt die medizinische Behandlung ? Der Steuerzahler. Und der Typ schmuggelt morgen wieder und kann nicht ausgewiesen werden weil er angeblich keine Papiere hat. Sprich mal mit Polizisten wie der Alltag in Großstädten aussieht....