Zitat:
Zitat von Gandalf446
In dem Fall ja, der Steuerzahler. Der Schmuggler geht dafür vermutlich in den Knast, was auch der Steuerzahler bezahlt. Der Punkt, auf den ich michbeziehe war allerdings nicht die Finanzierung, sondern der §83 StrlSchG, der in so einem Fall eine Röntgenuntersuchung rechtfertigt.
Rein medizinische Betrachtung, keine finanzielle!
|
Ja, o.k. und nein, der typ geht eben nicht in den knast, hat top-Anwalt von irgendwelchen undurchsichtigen Gruppierungen bezahlt, festen wohnsitz, überlastete Justiz usw., und steht morgen an der gleichen Stelle im Park und dealt munter weiter. Nicht schön alles, aber gängige Praxis.