Thema: Hartz IV
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Alt 02.09.2004, 15:45
Volkmar Volkmar ist offline
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AW: Hartz IV

Zitat:
Ich verneige mich vor soviel Wissen ... und Blauäugigkeit.

Neeeein, es ist völlig unmöglich Firmengelder so einzusetzen, daß sie nicht in der Firma verbleiben.
Klar, Kunden und Lieferanten wissen natürlich ganz genau Bescheid, wie die Besitzverhältnisse bei anderen Firmen sind und die sind immer ganz klar ersichtlich.

Nur ein Beispiel aus dem Familienkreis (dort beschäftigt gewesen):

Herr X gründet Firma A
Frau X gründet Firma B

Firma A stellt Maschinen her, die Firma B benötigt. Firma B kauft fleißig diese Maschinen und produziert. Leider arbeitet Firma B nicht wirklich rentabel, was sicher nicht an dem bezahlten Preis für die Maschinen der Firma A lag.
Ergebnis: Firma B meldet Konkurs an, die letzten 3 Löhne der Mitarbeiter und die Schulden bei den Gläubigern müssen weder Firma A, noch Herr oder Frau X bezahlen. Ich denke auch nicht, daß Firma A Konsequenzen zu befürchten hat, da Kunden und Lieferanten von Firma B für sie nicht relevant sind.
Es ist nicht ganz so einfach. Der Insolvenzverwalter wird sich die Transaktionen zwischen den Firmen der beiden Eheleute sehr genau ansehen. Sollte er feststellen, daß da Vermögen der insolventen Firma verschoben wurde, ist er verpflichtet, dieses mit allen rechtlichen Mitteln zur Konkursmasse zu ziehen. Dies wird er schon aus Eigeninteresse tun, weil die Höhe seiner Vergütung davon abhängt.

Ob der Firmengründer für die Schulden seiner Firma haftet, ist auch nicht so einfach zu beantworten. War es ein Einzelunternehmer, haftet er auch mit seinem gesamten Privatvermögen. Hat er hingegen eine sog. Einmann-GmbH gegründet, haftet zunächst einmal nur diese. Aber auch dann gibt es - zugegeben schwierige - Möglichkeiten, im Einzelfall bei Vermögensverschiebungen zum Nachteil der Firma - auf das Privatvermögen des GmbH-Gründers durchzugreifen.

Aber das ist in der Tat sehr schwierig und juristisch ein ziemliches Minenfeld.

Gruß, Volkmar
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