Zitat:
Zitat von Neuanfang
Sollte die obige Steuer nur auf Verschriftlichtes erhoben werden? Wäre eine vollständige Befreiung der Solisollvollzahler nicht Anstiftung zu einem *Weiter-so*?
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da kann ja ein steuerpflichtiger Schwachsinnsschreiber gegen klagen!