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Zitat von Vektor
Bitte achtet doch auf saubere Formulierungen!
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offtopic: ein anderes Beispiel.
Auf dem Verbandstag des WTTV wurde in der Begründung zu Antrag 23 ausgeführt, dass es bei einem Spielabbruch darauf ankomme, welche Mannschaft den Abbruch verschuldet habe und man eine Mannschaft, die nicht schuldhaft am Spielabbruch sei, nicht bestrafen könne. Vollkommen in Ordnung. Antrag 23 auf Änderung des Punktes A20.1.4 der WO lautet: "Abbruch oder Verschulden eines Spielabbruchs ... .
Mein Einwand (vorher schriftlich und beim Verbandstag mündlich vorgetragen), dass bei dieser Formulierung wegen des Wortes "oder" ein Spielabbruch grundsätzlich bestraft werden müsse, auch wenn der Gegner die Schuld daran habe (das wollte man doch gerade nicht), fand nur wenige Befürworter und der Antrag wurde angenommen.