Das finde ich erstaunlich, denn die offizielle Regelauslegung ist ja so, wie Fastest geschrieben hat. Dann scheint vielen OSR der Vorsatz oder die Fahrlässigkeit zu genügen, während es nach der Auslegung eine klare Absicht braucht.
Zitat:
Schlägerwurf
Mit einem Schlägerwurf kann noch keine Absicht auf Zerstörung des Schlägers unterstellt werden. Damit ist ein Austauschen eines zerbrochenen Schlägers zulässig. Die Auslegung des RSR aus dem Jahr 2000 wird hiermit bestätigt.
(SR-Rundschreiben 2/2008)
Über mögliche Sanktionen gegen den betreffenden Spieler entscheidet der OSR. Die Tatsache, dass das durch den Schlägerwurf beschädigte Material ausgetauscht werden darf, ist nicht gleichbedeutend mit dem Verzicht auf weitere Sanktionen.
(Ergänzung 2014)
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