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AW: Schläger geht unabsichtlich zu Bruch, was dann?
Zitat:
Zitat von Kompletter Wahnsinn
... Tötungsvorsatz ausgegangen ist.... aber niemand eine direkte Tötungsabsicht unterstellt.
Genau um diese Unterscheidungen geht es doch hier.
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Ach so ist das. Ich darf vorsätzlich meinen Schläger zerstören, solange ich es nicht dabei beabsichtige. Jetzt wird mir das auch klar. 😎
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SHA256: 6246c120f8d58fc617fbc53159dc
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