Zitat:
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Jetzt wird mir das auch klar
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Das bezweifle ich. Juristisch betrachtet werden diese Unterscheidungen aber nun mal getroffen. Das habe ich mir nicht ausgedacht und im Übrigen halte ich die Auslegung auch nicht für der Weisheit letzten Schluss.
Absicht: Ich werfe den Schläger gegen die Wand, weil ich ihn beschädigen will.
Vorsatz: Ich werfe den Schläger gegen die Wand und weiß oder rechne damit, dass er dabei beschädigt wird. Evtl. will ich das aber gar nicht, tue es aber trotzdem, handle also wider besseres Wissen oder nehme es billigend in Kauf.
Fahrlässigkeit: Ich werfe den Schläger gegen die Wand und bin weder gewillt noch halte ich es für eine notwendige Folge, dass er dabei beschädigt wird.