Hallo,
ich habe da folgenden Fall, bei dem mir hoffentlich jemand bestätigt, dass mein Schläger noch zulässig ist:
Ich habe einen LN-Belag (schwarz) auf meine Rückhandseite geklebt und unvorsichtigerweise etwas zu früh zugeschnitten. Der Belag hat sich danach noch etwas zusammengezogen, so dass er nun am
oberen Schlägerrand ein bisschen zu kurz ist.
Jetzt habe ich natürlich mal grob nachgemessen und stelle fest:
- Der Abstand zwischen Belag- und Schlägerrand ist an keiner Stelle größer als 2mm,
- es sind an jeder Stelle noch mehr als 10 Noppen pro cm² erhalten.
Frage: Darf ich damit den Regeln entsprechend spielen, muss ich ggf. den kleinen Rand, an dem das Holz zu sehen ist, schwarz anmalen
oder kann (muss) ich den Belag ganz wegwerfen?
Freue mich über eure Antworten!