Zitat:
|
Zitat von Villert
Yo, das kontrollieren vor dem Einspielen ist ja auch ok und sogar gut, nur dürfte der Gegner dann eben später trotzdem nochmal wechseln und es müsste neu kontrolliert werden.
|
Also halten wir mal fest: Bis zum Ende der Einspielzeit darf der Gegner kontrollieren und beanstanden, danach nicht mehr.
Wenn der Gegner vor dem Einspielen oder während des Einspielens den Schläger beanstandet, darf der Spieler, dessen Schläger beanstandet wurde, dann den Schläger wechseln ? Falls ja, beginnt die Einspielzeit von neuem (also erneut 2 Minuten) ?
Und: Situation in einem Meisterschaftspiel:
Ein Spiel wird mit unzulässigem Material gespielt, das nicht beanstandet wurde. Beim 2. Spiel desselben Spielers wird dessen Schläger beanstandet.
Hat die Beanstandung im 2. Spiel Auswirkungen auf die Wertung des 1. Spiels? Meiner Ansicht nach nicht.
Zitat:
|
Zitat von OSR
Der nachbehandelte Palio (genannt "Blue Edition / Version") ist für den Bereich des DTTB definitiv verboten. Dazu hat der DTTB eine Erklärung herausgegeben, wobei man hinzufügen muss, dass der DTTB tatsächlich das Recht hat, Beläge "für seinen Bereich" zu erlauben und auch zu verbieten.
|
Das ist so, wie Du es geschrieben hast, falsch. Der DTTB hat in seiner Presseerklärung eindeutig den Palio CK 531 A nicht verboten, sondern lediglich darauf hingewiesen, daß es eine nicht zulässige Version dieses Belags gibt. Wobei man in der Tat darüber streiten kann, ob das richtig ist, aber zu dieser Frage, aber nicht anhand des Palio CK 531 a mache ich in den nächsten Tagen vielleicht ein neues Faß auf.
Gruß, Volkmar