Moin Moin,
hoffe das Thema gab es noch nicht und wenn doch dann Sorry!
Es geht um folgende Regel aus den internationalen Tischtennisregeln A, des DTTB
TT-R § A 4.8: „Vor Spielbeginn und jedes Mal, wenn er während des Spiels den Schläger wechselt, muss der Spieler seinem Gegner und dem Schiedsrichter den Schläger zeigen, mit dem er spielen will, und muss ihnen gestatten, den Schläger zu untersuchen.“
Mir geht es hier nur um den letzten Halbsatz:
", den Schläger zu untersuchen."
Bitte nicht auf Schlägertests usw. eingehen sondern einfach nur auf die Auslegung des letzten Halbsatzes in Bezug auf die Rechte des
gegnerischen Spielers und nicht auf die Rechte des Schiedsrichters.
Diese sind ja ganz klar in den Richtlinien für Schlägertests geregelt.
Für die Fragestellung ist weiterhin wichtig, das wir uns hier nicht auf Bundesliga - Regionalliga Niveau befinden, sondern deutlich darunter. So ziemlich alle Klassen, in denen ein Schiedsrichter i.d.R. nicht anwesend ist.
Wenn jemand vielleicht eine offizielle Auslegung der Schiedsrichter des DTTB oder einer der Landesverbände hätte, wäre ich sehr dankbar