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Alt 09.09.2004, 12:23
Heidy2000 Heidy2000 ist offline
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AW: Beanstandung eines Schlägers

Hatte gerade ne lange Antwort geschrieben, da ist mein IE leider abgeschmiert... Keine Lust nochmal alles zu schreiben, daher hier in Kürze.

Hab mich oben oft unglücklich ausgedrückt.

1. Bin ich als SR am Tisch, dann kontrolliere ich den Schläger vor dem Spiel, natürlich kann der Spieler dann seinen Schläger noch wechseln, nachschneiden, was auch immer. Somit kommt es dann an meinem Tisch nicht zum Einspielen / bzw. Spielen mit illegalem Material. Das wollte ich damit sagen.

2. Hab oben das richtige gemeint, das falsche geschrieben. Natürlich Protest nur vor dem Spiel gegen illegalen Schläger, weil man ja nur vor dem Spiel das Recht hat, diesen zu kontrollieren. Fällt einem da nix zum Protestieren auf, dann ist es später auch zu spät. Ich wollte oben vielmehr sagen, dass man immer dann protestieren muss, wenn einem auffällt, das etwas nicht stimmt. (Illegaler Belag daher also vor dem Spiel, weil da gucke ich). Wenn aber zum Beispiel der Schläger während des Spieles unzulässig wird (i.e. man bleibt an der Kante hängen und reisst ihn ein oder Noppen ab, etc.) muss man eben dann protestieren, wenn es einem auffällt.

Wie auch oben schon gesagt, gibt es ohne anwesenden (O)SR aber kaum ne Handhabe gegen verbotenes Material, weil man es doch seltenstens beweisen kann.

Fazit 1: Mit SR passiert sowas nicht.
Fazit 2: Ohne SR ist kaum was dagegen zu machen.
Fazit 3: Immer den Schläger vor dem Spiel kontrollieren, weil es danach zu spät ist.

Ich hoffe, ich war diesmal klarer.

Grüße,

Heidy2000
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