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AW: Beanstandung eines Schlägers
bin ja kein 1000-%iger Regelexperte, aber irgendwie kommt mir das komisch vor, daß ein an sich verbotener Schläger "legal" wird, wenn ich ihn nicht vor dem ersten Ballwechsel reklamiert habe.
Nicht zugelassen bleibt nicht zugelassen und wenn ich's erst beim Seitenwechsel bemerke und reklamiere müßte ein Protest immer noch möglich sein. Ist aber nur meine persönliche Meinung, basierend auf gesundem Menschenverstand.
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