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Zitat von Waterhouse
bin ja kein 1000-%iger Regelexperte, aber irgendwie kommt mir das komisch vor, daß ein an sich verbotener Schläger "legal" wird, wenn ich ihn nicht vor dem ersten Ballwechsel reklamiert habe.
Nicht zugelassen bleibt nicht zugelassen und wenn ich's erst beim Seitenwechsel bemerke und reklamiere müßte ein Protest immer noch möglich sein. Ist aber nur meine persönliche Meinung, basierend auf gesundem Menschenverstand.
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Der Protest muss beim Auftreten des Protestgrundes eingelegt werden.
Der Protestgrund ist, dass der Spieler mit unzulässigem Material ein Spiel bestreiten möchte.
Da der Spieler nich das Recht hat während dem Spiel den Schläger zu wechseln, verwendet er also nicht für jeden Satz neu das unzulässige Material, sondern er verwendet es für das ganze Spiel.
Ergo: Protest vor dem Spiel einlegen!
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Zitat von Fozzi
Darf man den dann nach dem Einspielen, aber vor dem Spiel noch zurechtschneiden?
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In diese Verlegenheit wirst Du wohl kaum kommen, da der geprüfte SR, der ggf. Dich zum Schneiden auffordert, dies vor der Einspielzeit tun wird.