
09.09.2004, 22:27
|
|
registrierter Besucher
Forenmitglied
|
|
Registriert seit: 02.07.2004
Ort: Hobbingen
Alter: 45
Beiträge: 118
|
|
|
AW: Beanstandung eines Schlägers
Zitat:
|
Zitat von Peter Igel
Dass Du diese Frage stellst, bestätigt einmal mehr Deine eklatanten Wissenslücken...
Würdest Du Dich ein einziges Mal eingehender mit der Materie, von der Du meinst, unfehlbar zu sein, beschäftigt haben, wüßtest Du, dass man mich niemals, solange es um was geht, angetrunken, geschweige denn volltrunken am Tisch antreffen wird.
Übrigens, gegen Dich träte ich mit jedem erdenklichen Promillegehalt an und gäbe Dir noch 9 vor.
Und wenn Du dann - erwartungsgemäß - auf der Verliererstraße bist, kannst ja meinen Schläger beanstanden...
|
Für dieses Match würde ich min. 10 Euro Eintritt zahlen !!
|