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Zitat von Pinguin
Der Protest muss beim Auftreten des Protestgrundes eingelegt werden.
Der Protestgrund ist, dass der Spieler mit unzulässigem Material ein Spiel bestreiten möchte.
Da der Spieler nich das Recht hat während dem Spiel den Schläger zu wechseln, verwendet er also nicht für jeden Satz neu das unzulässige Material, sondern er verwendet es für das ganze Spiel.
Ergo: Protest vor dem Spiel einlegen!
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Abgesehen davon, daß es mich nur theoretisch interessiert - ich bin schon froh einen schwarzen von einem roten Belag unterscheiden zu können - fände ich diese Regel, wenn's so wäre, Schwachsinn.
Derjenige, der bescheissen will, kann dies ohne Risiko tun, denn nach dem Einspielen dürfte er im Protestfall noch auf einen legalen Schläger ausweichen, wenn er aber mit seiner illegalen Keule die Einspielzeit übersteht, kann er sorgenfrei bis zum Ende durchspielen.
Ohne den echten Regelexperten zu Nahe treten zu wollen, aber diese komische Regelauslegung kann ich nicht glauben.
Wenn ich erst beim Seitenwechsel bemerke, daß da etwas faul ist und den OSR (der eigentlich zuständig wäre, in der Praxis aber eher selten die Schläger kontrolliert) informiere, muß ich doch immer noch Recht bekommen können. Dann hätte der "Betrüger" auch wenigstens ein gewisses Restrisiko.