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AW: Wetterbedingte Schwierigkeiten bei der RR gehabt?
Moin, moin
Ich beziehe mich auch auf Wikipedia:
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1.) Höhere Gewalt sind unabwendbare Ereignisse wie z. B. Naturkatastrophen jeder Art
2.) Höhere Gewalt erfordert regelmäßig einen völlig unerwarteten Eintritt eines dieser Ereignisse. Wenn jedoch mit dem Eintritt eines Ereignisses durchaus gerechnet werden kann wie etwa bei Überschwemmungen, die immer wieder in denselben Regionen auftreten, liegt keine höhere Gewalt vor.
3.) Nach der Rechtsprechung des BGH zu anderen Anwendungsfällen des Haftungsmaßstabes der höheren Gewalt muss dieses schädigende Ereignis durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführt worden sein, nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar sein, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln und auch durch äußerste und nach Sachlage mit vernünftiger Weise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden können und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen sein.
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Zu 1.) Dass das Corona-Virus eine Naturkatastrophen ist und
unabwendbare Ereignisse nach sich ziehen, ist unbestritten.
Zu 2.) Das CoV trat zum ersten Mal auf und man konnte nicht damit rechnen, wie bei einer Grippe-Epidemien, die jährlich über Deutschland hinweg zieht.
Zu 3.) Selbst RKI bestätigt, dass CoV nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar sei. Das RKI kann nicht sagen, welche Gebiete morgen betroffen sind und mit welcher Ansteckungsrate zu rechnen ist.
Selbst mit Hygiene-Maßnahmen und (laut RKI) nach Sachlage mit vernünftiger Weise zu erwartende Sorgfalt das COV nicht verhütet werden kann.
Es gibt keinen Impfstoff und somit kann CoV nicht unschädlich gemacht werden.
Fazit: Selbst nach BGH liegt eine "höhere Gewalt" vor.
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Das war jetzt meine unfachmännische Meinung zur "höheren Gewalt" (ich bin kein Jurist).
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Laut WTTV gibt es keine Richtlinien für Epidemien und die WO ist maßgebend.
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Was sollte man machen:
1.) Nachverlegung laut WO vereinbaren (denkt an den letzten Spieltag)
2.) Möglich ist auch ein Heimrechtversicht( wenn die Halle vom Gatgeber gesperrt ist).
3.) Den Spielleiter um Beratung oder Vermitlung einschalten.
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Weiterhin muss der WTTV regagieren, wenn die Landesregierung Verbote ausspricht.
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Viele Grüße aus dem schönsten Ort von ..... und noch CoV frei.
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