Zitat:
Zitat von Fastest115
Ich mach auch mal ne Zeitschiene auf:
IM Spätsommer Ende August legt die Arbeitsgruppe ihren Vorschlag vor. Das Präsidium und die Bezirksvorsitzenden entscheiden darüber Anfang September. Sie laden Ende Oktober zu einem außerordentlichen Verbandstag ein in dem darüber entschieden wird.
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Auf einem Verbandstag wird die Reform nicht entschieden. Die Entscheidung fällen das Präsidium und die Bezirksvorsitzenden! Wenn Einsprüche gegen diese Entscheidung kommen, müssten sie auf einem außerordentlichen Verbandstag behandelt werden. In der von Helmut Joosten vorgestellten Zeitschiene ist hierfür November 2020 vorgesehen; aber wenn ich das richtig verstanden habe, nur für den Fall, dass Einsprüche erfolgen. Das Jahr 2021 soll der Vorbereitung für die Neuordnung dienen, die dann am 1. 7. 2022 in Kraft treten soll.
Gruss Hdd