Zitat:
Zitat von heiasamajut
- Der französische Staat unterstützt den Veranstalter, der pleite wäre, wenn er alle Startgelder zurückzahlte, und alle erhalten ihre Startgelder zu 100 Prozent zurück.
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Ob der Staat Frankreich nun unterstützt oder nicht, das Startgeld gehört bei nicht ausgespielten Turnier demjenigen, der es überwiesen hat. Das Problem wird sein, dass man unter Umständen das Geld einklagen muss. Und was so etwas bedeutet, weiß jeder. Vor allem wenn der Veranstalter Konkurs anmelden würde.... Wie hier das französische Recht ist, davon habe ich allerdings keine Ahnung.
Für den Veranstalter hoffe ich, dass er dementsprechende Versicherungen abgeschlossen hat.
Klar ist, ich persönlich habe keinen Euro dem Veranstalter zu schenken. Ich verstehe natürlich, wenn es jemanden gibt, der das auch anders sieht.