Zitat:
Zitat von Frei statt Bayern
Ob der Staat Frankreich nun unterstützt oder nicht, das Startgeld gehört bei nicht ausgespielten Turnier demjenigen, der es überwiesen hat. Das Problem wird sein, dass man unter Umständen das Geld einklagen muss. Und was so etwas bedeutet, weiß jeder. Vor allem wenn der Veranstalter Konkurs anmelden würde.... Wie hier das französische Recht ist, davon habe ich allerdings keine Ahnung.
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Sehe ich genauso, aber ob Du Dir einen Gefallen tust, wegen der Summe das (auch noch ausländische) Recht mit all seinen Unwägbarkeiten zu bemühen, wage ich
im Ernstfall (Konkurs) zu bezweifeln - in Sachen Geld, Zeit UND Nerven -, selbst wenn Du "nichts zu verschenken" hast. Aber das muss jeder selbst entscheiden und seine Erfahrung machen. Prinzipiell auf sein Recht hoffen, das habe ich früher auch des öfteren gemacht, heute wäge ich ab. Blöd, aber schont so einiges.
Zitat:
Zitat von Frei statt Bayern
Für den Veranstalter hoffe ich, dass er dementsprechende Versicherungen abgeschlossen hat.
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Ich schätze: nein, würde mich aber natürlich gerne irren.