Zitat:
Zitat von Bernie Bär
Der WTTV hat allen anderen Verbänden eines voraus: Er kann seinen vermehrten Abstieg aussetzen und so anpassen, dass Mannschaften auf- und absteigen können ohne das es zu Entscheidungsspielen kommen muss. Wird dann auch über die Gruppengrößen gesteuert. Natürlich kann er nicht um die NRW-Ligen-Aufsteiger entscheiden.
Um die Auf- und Abstiegsregelung anzupassen bedarf es dieser außerodentlichen Beiratssitzung. Diese wird ohne Sitzung stattfinden. Die Form ist noch nicht geregelt.
Auf jeden Fall ist es so, dass hier schon fleißig an Plänen gearbeitet wird.
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Ich hatte ja bereits am 19.03.2020 bereits geschrieben, dass es einer außerordentlichen Beiratssitzung des WTTV bedürfe, die durch Präsidiumsbeschluss einberufen werden kann.
Bisher sind Rechtsprechung und Literatur ziemlich einstimmig davon ausgegangen, dass Online-Versammlungen nur bei Zustimmung aller Mitglieder oder aber aufgrund satzungsgemäßer Grundlage erfolgen können. Eine Präsenzveranstaltung wäre danach erforderlich.
Am heutigen Tage hat der Bundestag jedoch über den Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht entschieden. Dort ist in Art. 2 § 5 geregelt, dass § 32 BGB insofern abgemildert wird, als dass nunmehr (allerdings nur im Jahr 2020 auch Online-Versammlungen unter den dort beschriebenen Voraussetzungen möglich sind.
Das beschlossene Gesetz wird morgen dem Bundesrat zugeleitet und steht für den 27.03.2020 auf der Tagesordnung.
Ich gehe davon aus, dass der WTTV sodann von dieser Gesetzesänderung Gebrauch machen wird.
Dass die Auf- und Abstiegsregelung geändert wird, sehe ich auch so, allerdings wüsste ich nicht, wie die Auf- und Abstiegsregelung für die Spielzeit 2019/2020 rechtssicher geändert werden kann. Die verbindliche Auf- und Abstiegsregelung ist nun mal bis zum 30.06. vor Beginn der Spielzeit festzulegen.
Ich gehe daher eher davon aus, dass die Wettspielordnung insoweit geändert wird, dass die Auf- und Abstiegsregelung für die Spielzeit 2020/2021 entsprechend angepasst werden kann.