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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
In der Wettspielordnung ist festgeschrieben, dass die Spielzeit am 30.06. eines jeden Jahres endet. Eine Änderung müsste durch einen außerordentlichen Bundestag gem. § 23.4 WO DTTB erfolgen. Die Verbände erkennen in ihren Satzungen die Satzung des DTTB an. Den Verbänden steht es daher nicht zur Disposition, die Wettspielordnung des jeweiligen Verbandes in diesem Punkt zu ändern.
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