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Alt 26.03.2020, 22:13
mithardemb mithardemb ist offline
Schlautuer
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport

Zitat:
Zitat von osmilchi Beitrag anzeigen
Schlussendlich entscheidet jedoch immer ein ordentliches Gericht, wenn Vereinsvorstände satzungswidrig handeln oder Mitgliederrechte verletzt werden.
Ist es nicht so, dass die Vereinsmitglieder über die Hauptversammlung entscheiden - Stichpunkt Entlastung des Vorstandes?

Vor welchem Gericht würde man denn wegen einer nicht zugestandenen Meisterschaft oder Unstimmigkeiten beim Auf- / Abstieg klagen, sofern man sich im nicht-professionellen Bereich befindet und damit das Arbeitsrecht nicht zur Anwendung kommt?
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