Zitat:
Zitat von osmilchi
Schlussendlich entscheidet jedoch immer ein ordentliches Gericht, wenn Vereinsvorstände satzungswidrig handeln oder Mitgliederrechte verletzt werden.
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Ist es nicht so, dass die Vereinsmitglieder über die Hauptversammlung entscheiden - Stichpunkt Entlastung des Vorstandes?
Vor welchem Gericht würde man denn wegen einer nicht zugestandenen Meisterschaft oder Unstimmigkeiten beim Auf- / Abstieg klagen, sofern man sich im nicht-professionellen Bereich befindet und damit das Arbeitsrecht nicht zur Anwendung kommt?