Zitat:
Zitat von appelgrenfan
Im Regelwerk steht aber auch nichts davon, dass es reicht nur die Hinrunde zu werten oder dass man nicht gespielte Rückrundenspiele wie die Spiele der Hinrunde werten kann. Da ein Saisonabbruch ja nicht geregelt ist, muss jede jetzt gefundene Vorgehensweise offenbar einen Verstoß gegen die WO darstellen. Deshalb ist für mich die einzig mögliche Konsequenz: Da die Saison nicht regelkonform zu Ende gespielt werden kann, ist sie zu annullieren.
Und zum Thema "Gefühl": In diesem Thread gibt es mehrere Beispiele (u.a. Bayerischer Tennisverband, englischer Amateurfußball) die das gleiche "Gefühl" haben und deshalb annullieren.
Bei jeder Regelung gibt es solche Härtefälle. Da ist die Annullierung kein Sonderfall.
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Die Aussage, jede jetzt zu findende Vorgehensweise stelle einen Verstoß gegen die WO dar, ist aus meiner Sicht falsch. Eine Entscheidung, wonach die Spielzeit am 31.12.2019 endete, wäre rechtlich haltbar. Die im Jahr 2020 ausgetragenen Spiele müssten auch nicht annuliert werden, weil sie nach Ende der Spielzeit stattgefunden hätten und somit für die Spielzeit keine Bedeutung haben. Folgerichtig müssten natürlich Ordnungsstrafen hinsichtlich der Spiele ab dem 01.01.2020 zurückgenommen werden, weil diese Spiele ab dem 01.01.2020 außerhalb der Spielzeit waren.