Zitat:
Zitat von TobiWitt
Deine Argumentation ist aber irgendwie falschrum. Nur weil es nicht in der WO steht, ist es nicht verboten. Wenn in der WO stehen würde, dass es verboten ist Spiele zu annullieren, hättest du recht. (Meine Rechtsauffassung)
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In der WO seht unter Abschnitt G 3.1 folgendes:
Zitat:
Im Normalfall werden die Spiele der Hauptrunde in Form von Rundenspielen so organisiert, dass sowohl in der Vor- als auch in der Rückrunde jede Mannschaft je einmal gegen jede andere anzutreten
hat und dabei einmal Heim- und einmal Gastrecht hat.
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Wenn man also die Vor- und Rückrunde nicht komplett austrägt verstößt man gegen die WO. Das passiert also wenn man gespielte Spiele nicht anrechnet genauso als wenn man einfach alle bisher gespielten Partien bis zu einem Spieltag rechnet oder wenn man aufgrund von den Vorrunden-Ergebnissen hochrechnet.
Ebenfalls ist in der WO geregelt, dass die Spiele innerhalb des Rahmenterminplans stattfinden müssen. Ein nachträgliches Ausspielen im Herbst verstößt also auch gegen die WO.
Ich würde da jetzt daraus folgern, dass es gar keine Lösung gibt die durch die WO gedeckt wäre.