Zitat:
Zitat von mithardemb
Ich glaube wir können damit festhalten, dass egal was jetzt entschieden wird, es immer Mannschaften geben kann, denen das nicht gefällt.
Egal was entschlossen wird, es wird nicht von der WO gedeckt sein, da diese den Fall nicht berücksichtigt.
|
Die letzte Aussage ist aus meiner Sicht falsch. Warum, hatte ich bereits in Beitrag 517 geschrieben.
Einige haben hier von Höherer Gewalt geschrieben: Aus meiner Sicht liegen die Voraussetzungen, die der BGH an Höhere Gewalt stellt, noch nicht vor. Dessen ungeachtet würde die Annahme von Höherer Gewalt auch im Ergebnis nichts ändern.
Zum Thema Klage: Hier darf nicht vergessen werden, dass der Vorstand eines Vereins verpflichtet ist, im Sinne des Vereins zu handeln. Der Vorstand ist gesetztlicher Vertreter des Vereins und hat dessen Interessen zu vertreten, nicht Allgemeinwohlinteressen. Selbstverständlich kann ein Verein (Mitgliederversammlung) entscheiden, dass z.B. eine wie auch immer ausfallende Entscheidung des DTTB bzw. der Verbände akzeptiert werden soll. Wenn allerdings ein Vereinsvorstand gegen eine Entscheidung vorgeht (egal, ob es sich um die falsche Wertung eines Meisterschaftsspiels handelt oder ob es die Abmahnung wegen Datenschutzverstoßes ist), handelt der Vorstand im Interesse des Vereins. Die persönliche Ansicht des Vorstands ist nicht entscheidend. Deshalb lasst Gnade walten mit den armen Vorständen