Hallo an alle Hobbyjuristen

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Der Text in Abschnitt G.3.2 der Wettspielordnung ist meiner Meinung nach eindeutig:
G.3.2 behandelt den Abschnitt "Tabellen" (wohlgemerkt: nicht "Abschlusstabellen"). In dem Text ist an keiner Stelle die Rede von "allen Spielen"! Vielmehr heißt es dort:
"Die Reihenfolge der Mannschaften in den offiziellen Tabellen ergibt sich durch die größere Anzahl der Pluspunkte. Bei Gleichheit der Pluspunkte entscheidet die kleinere Anzahl der Minuspunkte. Alle von zurückgezogenen oder gestrichenen Mannschaften ausgetragenen Mannschaftskämpfe werden nicht berücksichtigt."
Ginge es nur um Abschlusstabellen, wäre der fett markierte Satz redundant, denn bei gleicher Anzahl absolvierter Spiele und gleicher Anzahl an Pluspunkten stimmen die Minuspunkte zwangsläufig auch übereinander ein.
Folglich liegt nahe, dass G.3.2 explizit auch für den Fall greift, dass unterschiedlich viele Spiele absolviert wurden. Und das ergibt auch Sinn, denn im Laufe der Saison kommt es immer wieder vor, dass Tabellen mit einer unterschiedlicher Anzahl Spiele bei verschiedenen Mannschaften erstellt werden müssen.
Weiter heißt es in G.3.2:
"Bei Gleichheit von Plus- und Minuspunkten zweier oder mehrerer Mannschaften entscheidet die größere Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Spielpunkten (ggf. Sätzen, Bällen) aus allen ausgetragenen Mannschaftskämpfen der Vor- und Rückrunde."
Auch hier ist deutlich, dass nicht alle (angesetzten) Spiele (alle Spiele der Vor- und Rückrunde) zählen, sondern eben nur die ausgetragenen (sic!).
Dahingehend ist der DTTB bei der Wertung der Tabellen also auf der sicheren Seite.
Interessanter erscheint mir aber, was in G.5.4. zum Spielplan steht:
Zum endgültigen Spielplan heißt es nämlich in G.5.4.3:
"Der nach Ende der Frist bzw. nach Ende der Spielplanbesprechung erstellte Spielplan gilt nur mit Zustimmung der zuständigen Stelle als endgültiger Spielplan und ist bindend für die jeweilige Gruppe. Danach dürfen Spieltermine nur noch durch Spielabsetzungen (WO G 6.1) oder einvernehmliche Spielverlegungen (WO G 6.2) verändert werden."
In Punkt 6.1 der Wettspielordnung sind verschiedenste Gründe aufgeführt, warum ein Spiel abgesetzt werden kann. Dabei geht es aber immer darum, dass betroffene SpielerInnen anderen tischtennisrelevanten Aufgaben nachkommen.
Es ist nirgendwo davon die Rede, dass die Spiele auf Grund höherer Gewalt abgesetzt werden dürfen. Dass die Hallen geschlossen sind, ist auch kein gültiger Grund (siehe G.6.3.3:
"Das Fehlen einer geeigneten Austragungsstätte ist kein Grund für eine Spielabsetzung.")
Und der Spielplan darf wie oben beschrieben außer durch Absetzungen und
einvernehmliche Verlegungen nicht geändert werden.
Beide Fälle liegen hier nicht vor.
Insofern frage ich mich, wieso der DTTB andere Punkte der Wettspielordnung für unumstößlicher hält als diesen...
Denn bei der aktuellen Lösung (OHNE Berücksichtigung von Härtefällen, die es jetzt eben nicht mehr auf einen Relegationsplatz geschafft haben) wird in der kommenden Saison ganz klar Punkt F.2.1 der WO verletzt werden:
"Für die Reihenfolge bei der Auswahl der für die Teilnahme am Punktspielbetrieb der einzelnen Spielklassen in Frage kommenden Mannschaften gelten - unter Beachtung der Auf- und Abstiegsregelungen - ausschließlich sportliche Gesichtspunkte."
Es wurde im heute veröffentlichten
Statement des DTTB nämlich zugegeben, dass vorrangig juristische Gründe und nicht sportliche Aspekte zu der Entscheidung geführt haben. Die sportlichen Gründe werden bestimmt auch eine Rolle gespielt haben, aber eben nicht "ausschließlich".
Viele Grüße
Trampik
edit: Ich persönlich kann mit der Entscheidung, dass die aktuelle Tabelle als Endstand gewertet wird, gut leben. Unfair finde ich nur, dass bei Härtefällen nicht einzeln geprüft und ggf. gehandelt wird. Dass das nicht unmöglich ist, haben andere Sportverbände bereits vorgemacht. Vielleicht nicht so rechtssicher, aber dafür mit mehr Fingerspitzengefühl.
Wenn man sich jetzt nicht die Hände dreckig machen will und sich Härtefäll einzeln anguckt (was ich aus Sicht der Verantwortlichen im DTTB durchaus nachvollziehen kann!), dann sollte die Argumentation wenigstens in sich schlüssig sein. Und dann kann man nicht sagen: "Für uns ist die WO nunmal bindend - außer natürlich der eine Punkt, der uns gerade nicht passt."