Zitat:
Zitat von JSCH
Falsch. Die WO sagt aus das ausgetragene Spiele gewertet werden müssen. Bei der DFL auch ? Eine Klage gegen WO ist aussichtslos.
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Nun die ausgetragene Spiele von der Mannschaft, die zurückgezogen hat, werden auch nicht gewertet.
Aber das ist nicht der Punkt.
Die Chancengleichheit als oberstes Gebot muss gewährleistet sein. Ist es nicht der Fall - ist der Urteil (wenn auch nach WO getroffen) angreifbar.