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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Abschnitt F *Grundlagen und Aufbau des Punktspielbetriebes
3 Verwaltung des Punktspielbetriebes
3.1 Organisation
3.1.2 Die zuständige Stelle ist verpflichtet, eine sportlich einwandfreie, keinen Verein benachteiligende Organisation des Spielbetriebes zu gewährleisten. Die Durchführung des Spielbetriebes einer Gruppe übernimmt der Spielleiter.
Das finde ich ziemlich problematisch!
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