Zitat:
Zitat von taktgefühl
Wir haben vor drei Jahren mit einer neu gemeldeten Mannschaft einen Antrag auf Einstufung in eine bestimmte Spielklasse gestellt, damit diese Mannschaft nicht in der untersten Spielklasse anfangen musste. Eventuell könnte ein solcher Antrag das Schlupfloch für ungerechterweise ab- bzw nicht aufgestiegene Mannschaften sein. Wobei das nicht ganz so leicht war, unter anderem musste diesem Antrag beim Bezirkstag von den anderen Vereinen zugestimmt werden.
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Das ist eine der Stellen, an denen die Bundes-WO explizit etwas erlaubt:
"3.4.5 Sonderstartrecht
Die Verbände dürfen in ihrem Zuständigkeitsbereich verbandseinheitliche Regelungen beschließen, in denen das Startrecht neu gemeldeter Mannschaften geregelt ist. "
Allerdings eben nur für neu gemeldete Mannschaften. Man müsste schon extrem tricksen, um das in deinem Sinne anwenden zu können (es sei denn es geht um die unterste Mannschaft eines Vereins).