AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Die WO bietet doch selbst den einfachsten Klagegrund mit an:
F 3.1.2
Die zuständige Stelle ist verpflichtet, eine sportlich einwandfreie, keinen Verein benachteiligende Organisation des Spielbetriebes zu gewährleisten. Die Durchführung des Spielbetriebes einer Gruppe übernimmt der Spielleiter.
Dieser Paragraph ist auch deutlich gehaltvoller als die Definition einer Tabelle, oder sehe ich das falsch?
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Its not magic.
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