Zitat:
Zitat von charlies
Aus der Bayrischen WO:
3.1.2 Die zuständige Stelle ist verpflichtet, eine sportlich einwandfreie, keinen Verein benachteiligende Organisation des Spielbetriebes zu gewährleisten. Die Durchführung des Spielbetriebes einer Gruppe übernimmt der Spielleiter.
Wenn du jetzt noch behauptest dass kein Verein benachteiligt ist, dann kenne ich nur noch einen bayerischen Spruch:
Bei dir ist Hopfen und Malz verloren. !
|
Das wurde jetzt schon 10x erklärte das es da um die Durchführung des Spielbetriebs im Normalfall geht und um die Einteilung des normalen Rundenspielplan, das ist vor 3 oder 4 Tagen schon mehrfach erklärt worden.
Wenn du Dich hier sinnvoll beteiligen willst lies doch bitte einfach den Thread durch dann hättest du festestellen können das 3-4 Leute vor Dir mit der Passage auch schon angekommen sind, wie oft willst du mit dieser ollen Kamelle noch ankommen.
Vermutlich kommt jetzt irgend ein Schlauberger an und postet in ein paar Stunden wieder diese Passage.
Und nein du hast nicht den heiligen Gral gefunden der Dein Recht untermauert. Versuchs nochmal und such mal was Neues.
So dumm kann man doch nicht sein, das nicht kapieren zu können.