Nun stellt sich mir die Frage wo in der WO denn steht das der Veranstalter seine eigene Veranstaltung (unter bestimmten Unmständen) nicht abbrechen darf?

Da kommt man vermutlich auf das Ergebnis das diese Sachlage durch die WO nicht geregelt ist und folglich auch nicht dagegen verstoßen wird.
(könnte ich mir so vorstellen)