Zitat:
Zitat von Haureinis Tango
... ob man bei einer hochinfektiösen Krankheit nicht sogar eine gewisseitwirkungspflicht hat, um die Infektionsketten aufzudecken und Kontaktpersonen zu schützen.
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Natürlich must du Kontaktpersonen benennen. Wenn also der TT Spieler Heinz Schulz vom SV Kleinkleckersdorf erkrankt und vor drei Tagen mit anderen trainiert hat, wird das vom Gesundheitsamt nachverfolgt und die Personen mit denen Heinz Schulz in Kontakt war, müssen in Quarantäne.
Wenn die Mitspieler in Quarantäne keine Symptome zeigen werden sie zur Zeit nicht getestet, weil die Kapazitäten fehlen. Du wirst also folgendes
nicht erfahren:
- Hat sich Heinz Schulz beim TT angesteckt oder irgendwo anders?
- Hat Heinz Schulz andere beim TT angesteckt.
Zitat:
Zitat von Haureinis Tango
Meine Einschätzung (wohlgemerkt) ist, daß das Vereinsumfeld Auffälligkeiten schneller bemerken würde, als das Gesundheitsamt reagiert.
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Absolut. Innerhalb vom SV Kleinkleckersdorf wird man mitbekommen, ob es viele TT Spieler erwischt hat und man wird seine Schlüsse daraus ziehen. Nur gibt es die gleichen Verhältnisse auch bei vielen anderen Vereinen in Deutschland? Das weiß der SV Kleinkleckersdorf und der DTTB und das Gesundheitsamt nicht.