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AW: ausgefallene Noppen
wenn man schon ein statment des DTTB interpretiert/wiedergibt, sollte man dann auch den gesamten Text interpretieren/wiedergeben.
hier die wichtigen textstellen des DTTB textes. und die a-karte haben wieder wir schiedsrichter.
meine Frage bezog sich auf fehlende noppen und auf die tatsache, das ich am wochenende in der oberlige als OSR eingeteilt bin. auf die frage wie ich mich als OSR zu verhalten habe, erhielt ich diese Antwort.
ZITAT DTTB:
Zur Beurteilung des Sachverhaltes können zwei unterschiedliche
Betrachtungsweisen herangezogen werden:
1. Ausgehend von der im Regelwerk verankerten Mindest- und Maximumzahlen der
Noppen pro Quadratzentimeter und unter Beachtung der TT-Regeln A, Ziffer 4.7
wo es heisst: "Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belages
oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf
Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden,
sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern." ,
kam Michael Keil (Regelexperte für die Zeitschrift 'tt', veröffentlicht in
der Ausgabe 01/2004) zu dem Ergebnis, dass der benutzte Schläger(-belag)
erst als unerlaubt einzustufen sein wird, wenn auf (irgend) einem
Quadratzentimeter weniger als zehn Noppen festzustellen sind.
2. Demgegenüber steht die Auslegung des ITTF-Regelkomitees (der wir uns
anschliessen müssen), dass die erste zu berücksichtigende Forderung in jedem
Fall die sein muss, wonach die Noppen "gleichmäßig über die Schlägerfläche
verteilt" sein müssen und bereits der Ausfall einer Noppe zur Folge hat,
dass der Schläger(-belag) vom Oberschiedsrichter als nicht mehr zugelassen
eingestuft werden kann. Mit "geringfügigen Abweichungen von der
Vollständigkeit des Belages" gemäß A 4.7 (s.o.) sind in diesem Fall
lediglich kleinere Belagslücken am Rand u.ä. gemeint.
ab hier habe ich nicht geändert sonder hinzugefügt.
auf meine anfrage was denn unter randbereich zu verstehen sei bzw. wie er definiert ist, erhielt ich keine Antwort. Der DTTB enthielt sich einer Stellungnahme.
ZITAT DTTB :
zum ersten Absatz Ihres Schreibens werde ich keine Stellung mehr beziehen
und auf ihre Regelkenntnis und ihren sorgfältigen Umgang mit dem
Ermessensspielraum vertrauen, der dieser Regelung (auch) zu Grunde liegt.
Diese Antwort lag aber bestimmt an meiner provokanten Fragestellung:
Wenn ich ihre Antwort nicht richtig interpretiere, korregieren sie mich bitte.
Sofern "nur" eine Noppe fehlt, kann ich den Belag zulassen oder auch nicht, also meine freihe Entscheidung. Im Randbereich, gillt dann wieder die noppenratio von min. 10 max. 30 noppen pro cm². wobei jetzt noch geklärt werden muß wie "groß" der randbereich sein darf. Sind es 0,2 cm , 0,5 cm oder zählt sogar noch 1 cm vom rand zum "Randbereich".
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 ich muß nicht besser sein als mein gegner, es reicht wenn ich durch seine fehler gewinne.
Geändert von Hansi Blocker (31.01.2017 um 16:52 Uhr)
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