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Zitat von Noppenzar
Na na na...
Ich würde es eher 'juristische Spitzfindigkeit" nennen.
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Die genau so gut sind wie Steuerschlupflöcher. Mit dem Unterschied, dass diese juristischen Spitzfindigkeiten nur unsichere und unwissende Schiedsrichter beeindrucken können, weil sie nur dann ziehen, wenn sich der Schiedsrichter nicht gut genug auskennt.
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Zitat von Noppenzar
Ich wäre allerdings gespannt wie ein Verbandsgericht urteilt, wenn man unter Bezug auf die Richtlinien einen Schlägertest verweigert.
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Wenn die Voraussetzungen beim Mannschaftsspiel geschaffen wurden und Du den Schlägertest verweigerst, wie soll die Staffelleitung oder höher wohl entscheiden? Es gibt nur eine Möglichkeit.